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Neue Förderbekanntmachung für Nachwuchsforschungsgruppen

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Junge Forschende können sich ab sofort für die Förderrichtlinie „Nachwuchsforschungsgruppen und Forschungsgruppen in der Wissenschafts- und Hochschulforschung“ bewerben. Das BMBF hat die Förderung von bis zu fünf Nachwuchsforschungsgruppen und zwei Forschungsgruppen geplant. Die Einreichefrist endet am 12. Juli 2024. Die Förderung hat zum Ziel, die Strukturen innerhalb der Wissenschafts- und Hochschulforschung nachhaltiger zu gestalten und so zu einer gelingenden und zukunftsfähigen Wissenschaftspolitik beizutragen.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen innovative Forschungsansätze in der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) über einen längeren Zeitraum und mit besonderem Schwerpunkt auf Forschende in einer frühen Karrierephase unterstützt und zugleich die nationale WiHo-Landschaft strukturell gestärkt werden. Dazu gehört auch eine möglichst breite disziplinäre Beteiligung, die neben soziologischer Expertise insbesondere auch politik- und wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen umfassen sollte. Die Förderung zielt zudem darauf ab, zu einer gelingenden wie zukunftsfähigen Wissenschaftspolitik beizutragen.

In den Nachwuchsforschungsgruppen sollen dabei besonders leistungsfähige und herausragende Nachwuchsforscherinnen und -forscher in einer frühen Karrierephase mit dem Ziel gefördert werden, eigenverantwortlich ein längerfristig konzeptioniertes Forschungsprojekt zu einer Fragestellung aus der WiHo-Forschung zu entwickeln und umzusetzen. Die Leitung einer Nachwuchsforschungsgruppe soll dazu beitragen, das eigene wissenschaftliche Profil weiterzuentwickeln, Leitungskompetenzen zu erwerben sowie die Berufungsfähigkeit in der Wissenschaft zu erlangen bzw. zu verbessern oder sich für herausgehobene Positionen insbesondere im Wissenschaftsmanagement zu qualifizieren. Die Förderdauer der Nachwuchsforschungsgruppen beträgt zunächst drei Jahre und wird für weitere drei Jahre in Aussicht gestellt.

Stärkung des Wissenstransfers in die Praxis

In den als Verbünde organisierten Forschungsgruppen sollen institutionenübergreifend an mindestens zwei antragstellenden Einrichtungen und insgesamt mindestens drei beteiligten Instituten/Fachbereichen unter der Leitung von erfahrenen Professorinnen und Professoren größere Fragestellungen und Themenkomplexe über eine Gesamtförderdauer von bis zu acht Jahren beforscht werden. Die Förderdauer beträgt zunächst vier Jahre und wird für weitere vier Jahre in Aussicht gestellt. Interdisziplinär angelegte Forschungsgruppen haben hier Priorität.

Hinsichtlich der thematischen Ausrichtung einer (Nachwuchs-)Forschungsgruppe gibt es keine Vorgaben innerhalb der Wissenschafts- und Hochschulforschung. Das BMBF will den Wissenstransfer in die Praxis stärken. Daher sollte das Vorhaben in einer Art und Weise angelegt sein, dass Transferpotenziale identifiziert und in die Praxis eingebracht werden können.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Verantwortlich für die Förderlinie beim Projektträger sind:

  • Sebastian Jakob (sebastian.jakob@vdivde-it.de)
  • Kalle Hauss (kalle.hauss@vdivde-it.de).

Fachliche wie administrative Fragen zur Förderlinie sind zu richten an die Infohotline unter +49 30/3100 78 5508 (Mo. bis Fr. von 10 bis 15 Uhr) oder an wihoforschung@vdivde-it.de.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Informationsveranstaltung für Förderinteressierte

BMBF und Projektträger veranstalten am 22. Mai 2024 um 10 Uhr eine Informations- und Beratungsveranstaltung. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist unter folgendem Link möglich: https://vdivdeit-wiho.webex.com/weblink/register/rf6c31d4e43cadac77721b84ef642740c

Einreichungsfrist für die Projektskizzen ist der 12. Juli 2024. Bei Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ist eine ausschließlich elektronische Einreichung ausreichend. Andernfalls ist zusätzlich eine postalische Einreichung bis spätestens zum 16. Juli 2024 beim Projektträger erforderlich.

DOKUMENTE